Klaus Weber - Reisen 2023

59 Buchung unter ✆ 0 64 38 / 23 83 | www.weber-bechtheim.de 5.3. Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung / Ent- schädigung % des Reisepreises Zugang vor Reisebeginn A B C bis 45. Tag 20 % 20 % 5,- € 44. bis 31. Tag 30 % 30 % 15,- € 30. bis 15. Tag 50 % 60 % 15,- € 14. bis 8. Tag 75 % 75 % 15,- € 7. bis 3. Tag 80 % 80% 80 % 2. Tag und Nichtanreise 100 % 100 % 100 % 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, WE- BER nachzuweisen, dass WEBER überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von WEBER geforderte Entschädigungspauschale. 5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit WEBER nachweist, dass WEBER wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist WEBER verpflichtet, die geforderte Entschä- digung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen. 5.6. Ist WEBER infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von WEBER durch Mitteilung auf einem dauerhaften Daten- träger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie WEBER 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erfor- derlich ist, weil WEBER keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenom- men, kann WEBER bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 25,- pro betrof- fenen Reisenden. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neu- anmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbu- chungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7.Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilneh- merzahl 7.1. WEBER kann bei Nichterreichen einer Mindestteilneh- merzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von WEBER beim Kun- den muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein. b) WEBER hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben. c) WEBER ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. d) Ein Rücktritt von WEBER später als 2 Wochen vor Reise- beginn ist unzulässig. 7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend. 8.Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 8.1. WEBER kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von WEBER nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von WEBER beruht. 8.2. Kündigt WEBER, so behält WEBER den Anspruch auf den Reisepreis; WEBER muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die WEBER aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 9.Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 9.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat WEBER oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von WEBER mitgeteilten Frist erhält. 9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. b) Soweit WEBER infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Rei- sende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige un- verzüglich dem Vertreter von WEBER vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von WEBER nicht Vertreter von WEBER. Ist ein Vertreter von WEBER vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an WEBER unter der mitgeteilten Kontaktstelle von WEBER zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von WEBER bzw. seiner Kon- taktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. d) Der Vertreter von WEBER ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 9.3. Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde WEBER zuvor eine angemessene Frist zur Ab- hilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von WEBER verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flu- greisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckver- lust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensan- zeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und WEBER können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadens- anzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Ver- spätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich WEBER, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 10. Beschränkung der Haftung 10.1. Die vertragliche Haftung von WEBER für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt . Mögli- cherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Mon- trealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 10.2. WEBER haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstel- lungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von WEBER sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. WEBER haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-,Aufklärungs- oder Organisationspflichten von WEBER ursächlich geworden ist. 11.Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/ Reisende gegenüber WEBER geltend zu machen. Die Gel- tendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 12.Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen 12.1. WEBER informiert den Kunden bei Buchung entspre- chend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde- rungsleistungen. 12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Flugge- sellschaft(en) noch nicht fest, so ist WEBER verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald WEBER weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird WEBER den Kunden informieren. 12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesell- schaft genannte Fluggesellschaft, wird WEBER den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Inter- net-Seiten von WEBER oder direkt über https://transport.ec. europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von WEBER einzusehen. 13.Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 13.1. WEBER wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbe- achtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn WEBER nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. WEBER haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomati- sche Vertretung, wenn der Kunde WEBER mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass WEBER eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 14.Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) 14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Rei- seleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Rei- sezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungs- erbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krank- heitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von WEBER zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen. 15.Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 15.1. WEBER weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver- braucherstreitbeilegung darauf hin, dass WEBER nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. WEBER weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/ consumers/odr/ hin. 15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mit- gliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staats- bürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsver- hältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und WEBER die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können WEBER ausschließlich an deren Sitz verklagen. 15.3. Für Klagen von WEBER gegen Kunden, bzw. Vertrags- partner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von WEBER vereinbart. ------------------------------------------------------------- © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2021 -------------------------------------------------------------- Reiseveranstalter ist: Omnibusbetrieb Klaus Weber Inhaber: Klaus Weber Handelsregister HR A 6921 Alte Ortsstraße 2 b 65510 Hünstetten-Bechtheim Telefon: 06438-2383 - Telefax 06438-71143 info@weber-bechtheim.de Stand dieser Fassung: Dezember 2022

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